Elternbeirat

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Festausschuss

 

 

Der Elternbeirat informiert:

 

Rückblick 2009 

 

Unser diesjähriges St.Martins-Fest und unser Basar „Spielzeuge und Bücher“ waren  ein voller Erfolg!

Ein herzliches Dankeschön noch einmal an die Helfer beider Events, ohne die es nicht so wunderschön an St. Martin gewesen wäre und ohne die es nicht so reibungslos am Basar geklappt hätte vor allem bei der Rücksortierung, und an die Kuchenbäckerinnen für die vielen Leckereien.  

 

Ausblick 2010 

Der nächste Basar ist schon in Planung. Er wird am 7.März 2010 von 13 – 16 Uhr stattfinden. Diesmal wieder unter dem Motto „ Alles was rollt und Bücher!“. Dafür benötigen wir natürlich wieder eure Hilfe, deshalb tragt euch bitte ein, wenn die Listen hängen.

Das Ziel für den Muttertagsausflug, der Zeitgleich mit dem Vatertagsfest am 8.Mai 2010 stattfindet, steht auch fest. Es geht nach Koblenz! Es wird wieder für jede etwas dabei sein und wir freuen uns schon auf euer Interesse!

In diesem Sinne wünschen wir euch allen besinnliche Feiertage und Zeit für eure Lieben!!

Euer Eltenbeirat

 

Der Elternbeirat ist ein wichtiger Bestandteil unseres Kindergartens. Er setzt sich für die Belange der Kinder ein, unterstützt das Kindergarten-Team und erhält Einblicke und Informationen immer zuerst.             

Gemeinsam mit unserem freiwilligen Festausschuss organisiert er Feste und Feierlichkeiten, deren Gewinne den Kindern zugute kommen. Regelmäßige Sitzungen in gemütlicher Atmosphäre sind vorprogrammiert.

 

Elternbeirat als Partner im Kiga


Der Elternbeirat fördert und unterstützt die vertrauensvolle Zusammenarbeit der Elternschaft mit den Erzieherinnen und dem Träger der Einrichtung zum Wohle des Kindes


Elternbeiräte in Bayern haben ein Informations- und Anhörungsrecht in "allen wichtigen Fragen des Kindergartens". Das Beteiligungsrecht schließt das Recht auf Mitberatung, nicht jedoch ein Recht auf Mitbestimmung ein (Mitberatungsrecht). Seine Äußerung ist für den Träger oder für die Leitung des Kindergartens nicht verbindlich.

Notwendige Vorraussetzung für eine sinnvolle Arbeit des Beirats ist eine ausreichende Information. Das Gesetz verpflichtet den Träger und die Leitung des Kindergartens, den Beirat über alle wichtigen Angelegenheiten vorab zu informieren.

Das Recht auf Information des Beirats und die Pflicht zur Information durch den Träger oder die Leitung des Kindergartens finden ihre Grenzen in dem verfassungsrechtlich garantierten Schutz der Persönlichkeit. Dementsprechend dürfen Träger oder Leitung des Kindergartens persönliche Daten der im Kindergarten Beschäftigten wie auch der dort angenommenen Kinder und der Erziehungsberechtigten grundsätzlich Dritten nicht zugänglich machen.

Allgemeine Informationen sind, soweit das nicht erst in einer Beiratssitzung geschieht, an den Beiratsvorsitzenden zu richten. Es ist also nicht erforderlich, daß jedes einzelne Beiratsmitglied vor Sitzungen (schriftlich oder mündlich) zu geplanten Maßnahmen informiert wird.

 

Pflicht zur Verschwiegenheit


Die Pflicht zur Verschwiegenheit erstreckt sich auch über die Amtszeit des Elternbeirates hinaus und gilt ebenso für eine ordnungsgemäße Verwahrung der schriftlichen Unterlagen