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Der
Elternbeirat informiert: Rückblick 2009
Unser
diesjähriges St.Martins-Fest und unser Basar „Spielzeuge und Bücher“ waren
ein voller Erfolg! Ein
herzliches Dankeschön noch einmal an die Helfer beider Events, ohne die es
nicht so wunderschön an St. Martin gewesen wäre und ohne die es nicht so
reibungslos am Basar geklappt hätte vor allem bei der Rücksortierung, und an
die Kuchenbäckerinnen für die vielen Leckereien.
Ausblick 2010
Der
nächste Basar ist schon in Planung. Er wird am 7.März 2010 von 13 – 16 Uhr
stattfinden. Diesmal wieder unter dem Motto „ Alles was rollt und Bücher!“.
Dafür benötigen wir natürlich wieder eure Hilfe, deshalb tragt euch bitte
ein, wenn die Listen hängen. Das
Ziel für den Muttertagsausflug, der Zeitgleich mit dem Vatertagsfest am 8.Mai
2010 stattfindet, steht auch fest. Es geht nach Koblenz! Es wird wieder für
jede etwas dabei sein und wir freuen uns schon auf euer Interesse! In
diesem Sinne wünschen wir euch allen besinnliche Feiertage und Zeit für eure
Lieben!! Euer Eltenbeirat
Der
Elternbeirat ist ein wichtiger Bestandteil unseres Kindergartens. Er setzt sich
für die Belange der Kinder ein, unterstützt das Kindergarten-Team
und erhält Einblicke und Informationen immer zuerst.
Gemeinsam
mit unserem freiwilligen Festausschuss
organisiert er Feste
Elternbeirat als Partner im Kiga
Elternbeiräte in Bayern haben ein Informations- und Anhörungsrecht in "allen wichtigen Fragen des Kindergartens". Das Beteiligungsrecht schließt das Recht auf Mitberatung, nicht jedoch ein Recht auf Mitbestimmung ein (Mitberatungsrecht). Seine Äußerung ist für den Träger oder für die Leitung des Kindergartens nicht verbindlich. Notwendige Vorraussetzung für eine sinnvolle Arbeit des Beirats ist eine ausreichende Information. Das Gesetz verpflichtet den Träger und die Leitung des Kindergartens, den Beirat über alle wichtigen Angelegenheiten vorab zu informieren. Das Recht auf Information des Beirats und die Pflicht zur Information durch den Träger oder die Leitung des Kindergartens finden ihre Grenzen in dem verfassungsrechtlich garantierten Schutz der Persönlichkeit. Dementsprechend dürfen Träger oder Leitung des Kindergartens persönliche Daten der im Kindergarten Beschäftigten wie auch der dort angenommenen Kinder und der Erziehungsberechtigten grundsätzlich Dritten nicht zugänglich machen. Allgemeine Informationen sind, soweit das nicht erst in einer Beiratssitzung geschieht, an den Beiratsvorsitzenden zu richten. Es ist also nicht erforderlich, daß jedes einzelne Beiratsmitglied vor Sitzungen (schriftlich oder mündlich) zu geplanten Maßnahmen informiert wird.
Pflicht zur Verschwiegenheit
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